BVMW Metropolregion Köln: Wirtschaftsnews - AGB

Auto/Motorrad
Beruf/Karriere
Bildung
Freizeit
Gesundheit/Medizin
Immobilien
Industrie/Hightech
IT/Software
Kultur/Gesellschaft
Kunst
Lifestyle
Logistik, Transport, Verkehr
Marketing/Vertrieb
Marktforschung/Consulting
Medien/Telekommunikation
Mode
Musik, TV, Kino
Neue Medien/Internet
Politik
Ratgeber/Recht
Sport
Tourismus, Reise & Freizeit
Umwelt
Vermischtes
VIP/Künstler
Wirtschaft/Finanzen
Wissenschaft
Wohnen, Bauen, Garten

 

AGB

       





 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

BVMW Metropolregion Köln
Margit Schmitz
Spichernstraße 75
50672 Köln

§1 Geschäftsgegenstand von BVMW Kölnnews ist die digitale Verbreitung von Pressetexten, -bildern und -grafiken, Audio- sowie Videobeiträgen. BVMW Kölnnews betätigt sich hierbei als Transporteur der Texte, Bilder und Grafiken. Eine redaktionelle Überprüfung oder redaktionelle Bearbeitung der eingereichten Nachrichten ist gegeben. Verantwortlich für den informellen Inhalt ist der Nachrichtengeber; er hat sein Material frei von Rechten Dritter zu liefern. Eventuelle Nutzungsbeschränkungen sind vom Nachrichtengeber bei der Auftragserteilung schriftlich mitzuteilen. Für die Einhaltung der Nutzungsbeschränkungen durch die Abnehmer haftet BVMW Kölnnews nicht. Der Nachrichtengeber hat BVMW Kölnnews von Ansprüchen Dritter freizuhalten und BVMW Kölnnews etwaige Schäden und Kosten einschließlich der Kosten für die Rechtsverteidigung gegen Ansprüche Dritter zu ersetzen. Ungeachtet der Tatsache, dass BVMW Kölnnews das Material nicht überprüft oder bearbeitet, behält BVMW Kölnnews sich vor, das Material unter besonderen Umständen nicht zu verbreiten, insbesondere dann nicht, wenn dieses offenkundig in grober Weise gegen Recht und Sitte verstößt.

§2 BVMW Kölnnews hat keinen Einfluss darauf, dass ein Abnehmer die empfangene Leistung seinerseits überprüft und bearbeitet; hierfür ist eine Haftung von BVMW Kölnnews ausgeschlossen. BVMW Kölnnews ist nicht verpflichtet, über die Aufforderung zur Unterlassung hinaus die Verbreitung von Material bei Nutzern zu unterbinden. Auf Verlangen ist BVMW Kölnnews jedoch bereit, Ansprüche gegen Dritte an den Kunden abzutreten.

§3 Sofern die Verbreitung von Material an E-Mail- oder Telefax-Adressen erfolgt, die BVMW Kölnnews zu diesem Zweck vom Kunden erhält, haftet BVMW Kölnnews nicht für die Zulässigkeit dieses Übermittlungsweges an die einzelnen Empfänger. Der Nachrichtengeber/Kunde hat BVMW Kölnnews insoweit von Ansprüchen Dritter freizuhalten und BVMW Kölnnews etwaige Schäden und Kosten, einschließlich der Kosten für die Rechtsverteidigung gegen Ansprüche Dritter, zu ersetzen.

§4 Grundsätzlich ist BVMW Kölnnews um schnellstmögliche Verbreitung des Materials bemüht. Bei nicht-digitalisierter Anlieferung wird das Material von BVMW Kölnnews nicht digitalisiert; für die hierbei etwa entstehende Zeitverzögerung oder entstehenden Bearbeitungsfehler haftet BVMW Kölnnews nicht, es sei denn, dass mindestens grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Entsprechendes gilt bei digitaler Anlieferung. Soweit der Kunde Meldungen zum Zweck der Veröffentlichung an BVMW Kölnnews über eine passwortgeschützte Webschnittstelle übermittelt, ist er für die Geheimhaltung des von BVMW Kölnnews zugeteilten Usernamens und Passwortes allein verantwortlich. Der Kunde haftet gegenüber BVMW Kölnnews für alle Schäden, die durch unbefugte Benutzung des Zugangsschutzes durch Dritte nach der Zuteilung dieser Daten von BVMW Kölnnews an den Kunden entstehen.

§5 Die Haftung von BVMW Kölnnews ist u. a. ausgeschlossen bei: zeitlichen Verzögerungen im Distributionskanal, aus welchen Gründen auch immer; Unmöglichkeit der Leistung aus technischen Gründen im Distributionskanal;Bearbeitung des Materials durch den Empfänger oder andere nachgeschaltete Dritte;zeitlichen Verzögerungen sowie Bearbeitungsverzögerungen bei Verbreitung im Ausland;weiterer Bereitstellung oder Verbreitung durch den Nutzer trotz Aufforderung zur Unterlassung.

§6 Bei Übersetzungen im Kundenauftrag haftet BVMW Kölnnews nur für Auswahlverschulden bei grober Fahrlässigkeit.

§7 BVMW Kölnnews behält sich die Festlegung der Bürozeiten und deren jederzeitige Änderung vor.

§8 Es gilt die jeweils aktuelle BVMW Kölnnews - Preisliste für Nachrichtengeber.

§9 Mündliche Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind.

§10 Ist ein Teil dieser Regelung nichtig, so soll nicht die gesamte Regelung nichtig sein; es soll vielmehr diejenige zulässige Regelung gelten, die den wirtschaftlichen Interessen der Parteien am nächsten kommt.

§11 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Köln.